Berufsverbot: Definition, Reichweite, Unterschied zum Beschäftigungsverbot

Berufsverbot: Definition, Reichweite, Unterschied zum Beschäftigungsverbot

Berufsleben | 13.11.2020

Personen, die ihre beruflichen Pflichten grob verletzten oder ihren Beruf ausnutzen, ereilt häufig nicht nur eine Kündigung vom Arbeitgeber, sondern auch ein sogenanntes Berufsverbot. Wird ein solches Verbot vom Gericht verhängt, darf die betroffene Person ihre Arbeit nicht mehr ausüben. Durch dieses Verbot soll die Person einerseits für ihren Rechtsverstoß bestraft werden und andererseits soll es als Schutz vor weiteren vergleichbaren Rechtsverstößen in Zukunft dienen.

Was ist ein Berufsverbot?

Wer von einem Berufsverbot betroffen ist, darf weder den entsprechenden Beruf, den Berufszweig noch das Gewerbe oder den Gewerbezweig ausüben, solange dieses Verbot gilt. Es ist auch nicht möglich für einen anderen Arbeitgeber als bisher zu arbeiten. Die betroffene Person darf auch keinen Dritten anweisen, die Tätigkeit für ihn auszuführen.

Das Verbot ist im StGB in § 70 geregelt. Zur Maßregelung können vom Gericht weitere Sanktionen verhängt werden wie Führerscheinentzug oder Sicherungsverwahrung. Hält sich der Betroffene nicht an das geltende berufliche Verbot, droht ihm/ihr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zusammengefasst bedeutet ein Berufsverbot also:

  • Bei grober Verletzung beruflicher Pflichten droht nicht nur Kündigung, sondern auch ein Berufsverbot
  • Auch andere Rechtsverstöße während Ausübung des Berufs können zu Kündigung und beruflichem Verbot führen
  • Das Verbot ist im StGB in § 70 geregelt
  • Die betroffene Person darf ihre Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr ausüben
  • Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe

Was ist der Unterschied zwischen einem Berufsverbot und einem Beschäftigungsverbot?

Häufig wird das berufliche Verbot mit dem Beschäftigungsverbot gleichgesetzt oder verwechselt. Dabei sind die beiden Maßnahmen klar voneinander zu unterscheiden. Das berufliche Verbot ist eine Strafe, die vom Gericht aufgrund eines Rechtsverstoßes verhängt wird. Das Beschäftigungsverbot erfolgt hingegen von einem Arzt und dient als Schutz für die Gesundheit des Arbeitnehmers. Ein solches Verbot ist im Arbeitsrecht geregelt und kann zum Beispiel bei einer Schwangerschaft erfolgen. Dieses kann einen allumfassenden Charakter haben und der betroffenen Person die Ausübung jeglicher Arbeit verbieten. Es gibt jedoch auch häufig die Regelung im Arbeitsrecht, dass nur bestimmte Arbeitsbedingungen untersagt sind wie beispielsweise das Nachgehen einer Tätigkeit an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit sowie das Ausführen bestimmter Tätigkeiten wie z.B. Heben oder Tragen von schweren Gegenständen.

Ab welcher Schwangerschaftswoche gilt ein Beschäftigungsverbot?

Hier wird generelles, betriebliches, ärztliches, vorläufiges sowie arbeitszeitliches Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft unterschieden. Ein generelles Verbot gilt während des Mutterschutzes. Dieser Zeitraum umfasst sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen ab Geburt. In diesen Wochen dürfen Schwangere bzw. Mütter keiner Arbeit nachgehen. Wenn das Baby vor dem errechneten Termin zur Welt kommt, dauert ein generelles Arbeitsverbot trotzdem insgesamt 14 Wochen.

Das betriebliche Verbot hängt von der Art der Arbeit ab, die Sie verrichten müssen. Ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft untersteht man laut Arbeitsrecht einem besonderen Schutz und man darf am Arbeitsplatz nicht mehr verschiedenen Gefahren ausgeliefert sein wie zum Beispiel:

  • Schweres Heben
  • Ständiges Stehen
  • Erhebliches Bücken oder Strecken
  • Kontakt mit Gefahren- oder Giftstoffen
  • Beschäftigung in Räumen mit Überdruck

Grundlage für ein ärztliches Verbot ist ein ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass ein Weiterarbeiten ein zu hohes Gesundheitsrisiko für das Ungeborene darstellt. Ein vorläufiges Verbot wird ebenfalls vom Arzt ausgestellt und besagt, dass die werdende Mutter solange nicht zur Arbeit gehen darf, bis der Arbeitgeber überprüft hat ob gewisse Umstände am Arbeitsplatz der Gesundheit schaden können. Außerdem gibt es noch das arbeitszeitliche Verbot , welches laut Arbeitsrecht zum Beispiel verbietet, dass Schwangere zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens der Ausübung ihres Berufs nachgehen. Ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ist also entweder gesetzlich geregelt oder wird von einem Arzt ausgestellt.

Zu welchem Zweck wird ein Berufsverbot erteilt?

Ein generelles Berufsverbot ist eine strafrechtliche Sanktion, die nur im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens neben der Strafe gemäß § 70 StGB verhängt werden. Egal ob Künstler, Arzt oder Jurist - jede Erwerbsarbeit geht mit bestimmten Verpflichtungen einher. Erfolgt eine Verletzung dieser Pflichten durch den Arbeitnehmer oder begeht der Arbeitnehmer einen anderen Rechtsverstoß im Rahmen seiner Tätigkeit, droht ihm Kündigung und es wird ein berufliches Verbot verhängt. Der Täter hat die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Selbstständigen oder einen Angestellten handelt.

Inhalt und Reichweite eines Berufsverbots

Wer von einem Berufsverbot betroffen ist, darf seiner Erwerbsarbeit für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr nachgehen. Der Täter darf den Beruf dementsprechend auch nicht bei einem anderen Arbeitgeber ausüben. Es dürfen auch keine Aufträge an Dritte vergeben werden. Zu guter Letzt dürfen auch keine dritten Personen den Beruf für den Täter ausüben.

Wie lange gilt ein Berufsverbot?

Das Gericht ist dazu berechtigt, die Dauer des Berufsverbotes völlig individuell festzulegen. Berufliche Verbote werden in der Regel für die Dauer von einem Jahr bis maximal 5 Jahre verhängt. Handelt es sich um ein besonders schwerwiegendes Vergehen, kann dieses Verbot auch auf Lebenszeit ausgesprochen werden. Für die Dauer dieser Zeit ist es dem Täter verboten seine Tätigkeit auszuüben.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Berufsverbot?

Laut §145c StGB wird ein Verstoß gegen das berufliche Verbot mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Führt eine Person also ihren Beruf, ihren Berufszweig, ihr Gewerbe oder ihren Gewerbezweig weiter aus, obwohl ihr das strafgerichtlich untersagt ist, greift §145c StGB.

In welchen Fällen wird ein Berufsverbot erteilt?

-Berufliches Verbot für Ärzte

Ist einem Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen, kann ein Berufsverbot gegen ihn verhängt werden. Für die Dauer des Verbots darf der Arzt dann nicht mehr als solcher arbeiten. Das Berufsverbot soll Patienten vor weiteren Behandlungsfehlern schützen. Dem Arzt kann auch die Approbation entzogen werden, um Patienten in Zukunft zu schützen. Das Berufsverbot kann sich übrigens auch auf eine bestimmte Art des ärztlichen Handelns beziehen - so kann dem Arzt die Verordnung von Betäubungsmitteln künftig untersagt werden.

-Berufliches Verbot für Lehrer/Erzieher

Ein möglicher Grund, ein Berufsverbot gegen einen Lehrer oder Erzieher auszusprechen, kann sexueller Missbrauch sein. Wenn ihnen anvertraute Schüler sexuell missbraucht werden, haben die Lehrer im Kernbereich ihrer dienstlichen Pflichten versagt und sie werden als ungeeignet für ihren Beruf eingestuft.

Da Fälle von groben Behandlungsfehlern oder sexuellem Missbrauch medial viel Aufmerksamkeit erfahren, entsteht mitunter der Eindruck, dass nur Ärzte, Lehrer oder Juristen von einem Berufsverbot betroffen sein können. Grundsätzlich kann ein solches Verbot jedoch in jeder Branche verhängt werden, wenn eine grobe Verletzung der beruflichen Pflichten vorliegt.

Fazit

Wer seinen beruflichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder einen Rechtsverstoß im Rahmen seiner Arbeit begeht, dem droht nicht nur eine Kündigung vom Arbeitgeber, sondern auch ein Berufsverbot. Dieses ist im StGB in § 70 geregelt und untersagt dem Täter für einen bestimmten Zeitraum das Ausüben seines Berufs. In der Regel dauert ein solches Verbot zwischen einem und fünf Jahren. Bei besonders schweren Vergehen kann das Verbot auch auf Lebenszeit ausgesprochen werden. Das Berufsverbot wird häufig mit dem Beschäftigungsverbot verwechselt oder gleichgestellt. Allerdings ist das Berufsverbot eine Strafmaßnahme des Gerichts während das Beschäftigungsverbot der Gesundheit des Arbeitnehmers dienen soll. Berufliche Verbote können sowohl Angestellte als auch Selbstständige ereilen. Die Branche spielt dabei keine Rolle - auch wenn medial häufig nur von Ärzten oder Lehrern berichtet wird, können auch Journalisten, Künstler, Fabriksarbeiter & Co. von einem solchen Verbot betroffen sein.

Dr. Hans-Peter Luippold

Autor: Dr. Hans-Peter Luippold

Dr. Hans-Peter Luippold studierte Betriebswirtschaft in Freiburg und Köln und sammelte als Führungskraft bei Daimler, Volkswagen, Lufthansa, Wella und Vorwerk Erfahrungen in allen wesentlichen Unternehmensbereichen. Seit April 2000 ist er als Unternehmens- und Personalberater in Frankfurt am Main tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und lehrt zu den Themen Erfolg und Karriere. Vernetzen Sie sich mit ihm über Xing und LinkedIn.